Stiftung Musische Bildung

Teilhabe ermöglichen

Die Stiftung Musische Bildung bietet Unterstützung für all diejenigen deren Teilhabe an musischer Bildung durch finanzielle Nöte gefährdet ist. Ob Student, Senior oder junge Familie, sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung der Musischen Gesellschaft e. V. aus finanziellen Gründen gefährdet sein, so bietet die Stiftung Musische Bildung finanzielle Unterstützung. Außerdem unterstützt die Stiftung die Musische Gesellschaft e. V. bei der Durchführung größerer Veranstaltungen.
Wir wollen so einen Beitrag dazu leisten, dass die Teilnahme an musischen Angeboten keine Frage des Geldes ist. In den letzten Jahren konnten wir zahlreihen jungen und alten Menschen die Teilhabe an musischer Bildung ermöglichen.

Die Stiftung braucht Ihre Unterstützung

Doch unsere finanzielle Kraft ist endlich. Wir sind eine kleine Stiftung, umso härter spüren wir die Auswirkungen der nun schon mehrere Jahre andauernden finanzpolitischen Turbulenzen. Insbesondere das andauernd niedrige Zinsniveau bereitet uns große Sorgen. Unterstützen Sie uns mit ihrer Zustiftung oder Spende und ermöglichen sie damit die Teilhabe an Musischer Bildung.

Bankverbindung

IBAN: DE53 50190000 6001407315
BIC: FFVBDEFF
Frankfurter Volksbank

Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen) im Sinne des
§10 EStG sind steuerlich wirksam. Bitte geben Sie bei einer Überweisung unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an.

Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht durch das Regierungs­präsidium Darmstadt.

Kontakt und Vorstand

Der Vorstand der Stiftung Musische Bildung besteht aus Eva Ricarda Lange, Lorna Lück und Hans Christian Mebold. Du erreichst uns am besten per Mail unter vorstand@stiftung-musische-bildung.de.

FAQ zu Spende und Zustiftung

Die Ausgangssituation

Die Stiftung Musische Bildung wurde 2002 gegründet. Die Idee dahinter: Teilhabe an musisch-kultureller Bildung zu ermöglichen. Auch, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen der Musische Gesellschaft aufzubringen. Seit dem werden jährlich etwa 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützt. Die Stiftung fördert außerdem größere Veranstaltungen der Musischen Gesellschaft. Zuletzt das Symposium Improvisation im Rahmen der Januartagung 2015 und die Zukunftswerkstatt 2023.

Die Stiftungsverwaltung erfolgt ehrenamtlich. So können sämtliche Mittel, die der Stiftung zufließen zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Dies sind zur Zeit:

  • Eva Ricarda Lange
  • Lorna Lück
  • Hans Christian Mebold

Das Kuratorium der Stiftung besteht aus bis zu fünf Personen. Dies sind zur Zeit:

  • Heike Baddenhausen
  • Moritz Nocher
  • Dr. med. Valentin Palau
  • Tobias Pfeifer
  • Christian Sauer
Die Problematik

Das Zinsniveau in Europa ist seit vielen Jahren sehr niedrig. Dadurch kann die Stiftung das jährliche Fördervolumen von 2.500 Euro seit einiger Zeit nicht mehr vollständig aus ihren Zinserträgen finanzieren. Da wir das Fördervolumen gerne beibehalten möchten, ist die Stiftung jedes Jahr auf Spenden angewiesen. Diese werden dann dazu verwendet, um die Lücke zwischen Zinsertrag und Fördervolumen zu schließen. Reicht das jährliche Spendenaufkommen nicht aus um die Lücke zu schließen, muss die Stiftung auf ihre Rücklagen zugreifen.

Was tut der Stiftungsvorstand und wie kann ich helfen?

Durch eine Spende oder auch durch eine Zustiftung können Sie die Arbeit der Stiftung jederzeit unterstützen! Damit ermöglichen Sie die Teilhabe an musisch-kultureller Bildung. Der Stiftungs-Vorstand hat in den letzten Jahren die Anlagestrategie angepasst. Das Kapital wurde in zwei konservativ agierenden und den Bedürfnissen einer Stiftung angepassten Fonds angelegt. So können wir den finanziellen Grundstock der Stiftung absichern und gleichzeitig Erträge in akzeptabler Höhe erzielen.
Die Stiftung ist sehr darauf bedacht, das Stiftungskapital sicher anzulegen und geht deshalb keine größeren Anlagerisiken ein. Auch dann nicht, wenn dafür höhere Erträge in Aussicht gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?

Mit Spenden kann die Stiftung die derzeit niedrigen Zinsen bzw. die daraus resultierenden niedrigen Kapitalerträge ausgleichen. Spenden schließen die Lücke zwischen dem erzielten Ertrag und dem Fördervolumen und werden überwiegend noch im selben Jahr zur finanziellen Unterstützung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingesetzt.
Eine Spende kann in jeder beliebigen Höhe geleistet werden.

Eine Zustiftung fließt nicht in den „Fördertopf“ der Stiftung, sondern wird dem Stiftungskapital zugeführt und verbleibt dort. Das dadurch vermehrte Kapital kann höhere Erträge erzeugen. Dies wiederum schont die Rücklagen und ermöglicht perspektivisch eine Erhöhung des Fördervolumens.
Eine Zustiftung muss mindestens 250 EUR betragen.

Einfach gesagt: Beide Formen sind willkommen und helfen auf ihre Weise:

  • Eine Zustiftung hat einen langfristigen Effekt, da diese Gelder mit dem bereits vorhandenen Kapital angelegt werden und nur die Erträge, diese aber jährlich aufs Neue, in den Fördertopf gelangen.
  • Eine Spende hilft kurzfristig, innerhalb von ein bis zwei Jahren.
Warum soll ich bei der aktuellen Zinslage einer Stiftung Geld zukommen lassen? Die Inflation frisst das Kapital doch sowieso auf.

Die Inflation ist bereits seit mehreren Jahren niedrig und bedroht die Finanzierung unserer Fördermaßnahmen nicht. Das Kapital ist so sicher und gewinnbringend wie möglich angelegt.
Ihre Zuwendung hilft uns, die Handlungsfähigkeit der Stiftung für die Zukunft zu sichern, weil so die Rücklagen der Stiftung nicht eingesetzt werden müssen.
Mit einer finanziellen Zuwendung an unsere Stiftung leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung musischer Bildung.
Der Stiftungsvorstand möchte gern an der aktuellen Fördersumme festhalten, also etwa 2.000 Euro pro Jahr ausschütten. Je mehr Spenden eingehen, desto weniger Rücklagen werden verbraucht. Und je mehr Zustiftungen geleistet werden, desto höher ist der jährliche Zinsertrag.
Wenn keine Spenden oder Zustiftungen eingehen, wird die Fördersumme früher oder später abgesenkt werden müssen.

Durch ihre Zustiftung oder Spende können wir weiterhin jungen und alten Menschen, Singles und Familien die Teilhabe an musisch-kultureller Bildung ermöglichen – jedem widrigen Zinsniveau zum Trotz.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende an die Musische Gesellschaft und einer Spende an Stiftung Musische Bildung?

Eine Spende an die Musische Gesellschaft fließt dem Verein Musische Gesellschaft e.V. zu. Das Geld wird zum Beispiel für Honorare oder den Druck und Versand der Mitteilungen eingesetzt.
Spenden an die Stiftung Musische Bildung werden ausschließlich für die Förderung musischer Bildung eingesetzt:

  • Für finanzielle Zuwendungen an Jugendliche, Erwachsene und Familien, um ihnen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen der Musischen Gesellschaft e.V. oder an musischen Veranstaltungen der Akademie Burg Fürsteneck zu ermöglichen.
  • Für die Finanzierung der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Musischen Gesellschaft e.V. bei Veranstaltungen satzungsgemäßer Zielsetzung.
  • Für sonstige projektbezogene, finanzielle Unterstützung der Musischen Gesellschaft e.V. oder musische Projekte der Akademie Burg Fürsteneck.

Von der Idee zur Tat

Als sich Mitte der 1990er Jahre die Verknappung öffent­licher Mittel im Bildungs- und Kulturbereich abzeichnete, trafen sich Mitglieder der Musischen Gesellschaft e. V. und solche aus kirchlicher und universitärer Tätigkeit zu einem Seminar mit der Fragestellung, wie dieser Entwicklung zu begegnen sei. Im Anschluss an das Treffen wurde die Stiftung Musische Bildung gegründet.
Wir sind eine kleine Stiftung, die dennoch ihre Aufgaben erfüllt. Die anfängliche jährliche Ausschüttung aus Zinsen des Stiftungskapitals konnte durch Zuwendungen und – ab 250 Euro – Zustiftungen inzwischen fast verdoppelt werden. Dadurch ist insbesondere gewährleistet, dass nicht zunehmend Jugendliche und Familien aus finanzi­ellen Erwägungen von der Teilnahme an Veranstaltungen der Musischen Gesellschaft e. V. abge­halten werden.
Für die Stiftung ist ein weiteres Aufstocken des Kapi­tals – trotz des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus – sehr wohl wichtig. Und auch für die (ehren­amtliche) Selbstverwaltung sind Stifterinnen und Stifter erwünscht. Wer einmal von der Stiftung gefördert wurde bzw. wer es finanziell ermöglichen kann, ist also herzlich eingeladen, dabei mitzuwirken.

Prof. Dr. Wolfgang Metzler

(Prof. Dr. Wolfgang Metzler (1941-2021) hat an der Gründung der Stiftung maßgeblich mitgewirkt. Er war Mitglied im Gründungs-Vorstand der Stiftung Musische Bildung.)

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung musischer Bildung. Er wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Finanzierung der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Musischen Gesellschaft e. V. bei Veran­staltungen satzungsgemäßer Zielsetzung.
    Sonstige projektbezogene, finanzielle Unterstützung der Musischen Gesellschaft e. V. oder mu­sischer Projekte der Akademie Burg Fürsteneck.
  • Finanzielle Zuwendungen an Jugendliche, Erwachsene und Familien, um ihnen die Teilnahme an Seminaren und Tagungen der Musischen Gesellschaft e. V. oder an musischen Veranstaltungen der Akademie Burg Fürsteneck zu ermöglichen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützi­ge und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung werden vollständig zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt ehrenamtlich.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht durch das Regierungs­präsidium Darmstadt.

Es gibt drei Stiftungsor­gane:

  • Die Versammlung der Stifterinnen und Stifter wählt den Vor­stand und beschließt Stiftungszwecke und Verfassung.
  • Der Vorstand besteht aus drei Personen. Er verwaltet und vertritt die Stiftung und legt darüber der Versammlung jähr­lich Rechenschaft ab.
  • Das Kuratorium wird von der Versammlung berufen. Es be­rät den Vorstand bei der Verwendung der Mittel und soll den Stifterkreis erweitern sowie Zustiftungen und Zuwen­dungen einwerben.

Sitz der Stiftung ist Usingen (Taunus).